Anwohnerparken nachts erweitern

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Regelung des Nachtparkens für Anwohner dahingehend abzuändern, dass die Anwohner sonntags und feiertags nicht um 8 Uhr morgens das Parkhaus verlassen müssen und die Sonntage und Feiertage ganztags in der Monatspauschale mit eingeschlossen werden.

Der Ortsbeirat schlägt vor, das die Parkhaus GmbH die technisch/organisatorischen Voraussetzungen schafft, dass Anwohner länger als nur 18 - 8 Uhr kostengünstig parken, indem z.B . ein tägliches Stundenkontingent zur Verfügung gestellt wird, so daß Anwohner ggfs. auch von 17 - 7 Uhr oder auch von 19 - 9 Uhr ohne Mehrpreis parken können.

Ergänzend sollte ein Sondertarif für längere Parkzeiten angeboten werden, so daß z. B. Teilzeit-tätige auch an Werktagen tagsüber die Parkhäuser nutzen können, ohne dass dafür der Kurzparkertarif Anwendung findet. Durch Ausgestaltung mit einem monatlichen Stundenlimit oder einem progressiv steigenden Stundentarif könnte erreicht werden, dass das Nachtparken nicht zu weit ausgenutzt wird.  

Begründung:

Es ist nicht sinnvoll die Anwohner sonntags morgens vor 8 Uhr dazu zu nötigen Ihren PKW umzuparken, während die Parkhäuser leerstehen.