Antrag: Unsachgemäßer Einsatz von Streumittel

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den lt. Straßenreinigungssatzung für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vorgeschriebenen Winterdienst Kontrollen in Bezug auf unsachgemäße Anwendung von Streusalz vornehmen zu lassen.

Begründung:

Laut § 12 der Satzung über die Straßenreinigung ist nur in besonders klimatischen Ausnahmefällen wie z. B. bei Eisregen oder aber an Treppen, Rampen und Gefällstrecken der Einsatz von Streusalz erlaubt. Bei Schnee- und Eisglätte sind als Streumittel Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Grundsätzlich untersagt ist es, Gehwege und Überwege mit Salz zu streuen.

Leider ist es so, dass sich nur wenige GrundstückseigentümerInnen an diese Vorgabe halten. Im Stadtgebiet Nordwest – besonders feststellbar im Musikerviertel – kommt immer häufiger schon bei geringem Schneefall Streusalz zum Einsatz. Dies ist nicht nur für die Umwelt schädlich sondern auch die Tiere müssen darunter leiden und werden krank - Hunde und Katzen bekommen entzündete Pfoten.

Durch die Stadt Hanau wurde über die Presse bisher in jedem Winter auf die Straßenreinigungssatzung und über den Umfang des Winterdienstes mit dem Einsatz von Streumittel hingewiesen.
Leider bisher ohne großen Erfolg. Deshalb sollten zusätzlich entsprechende Kontrollen vorgenommen werden.
Weitere Begründung erfolgt mündlich!