Bürgerbegehren "Hanau braucht das Grimm-Haus"

Jochen Dohn

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie haben es schon öfters gehört. Mit mehreren tausend Unterschriften setzt sich ein Bürgerbegehren für den Wiederaufbau eines Wohnhauses der Grimms ein. Es ist alles andere als selbstverständlich Ideen zur Stadtgestaltung bis zu einem Bürgerbegehren in die Öffentlichkeit zu tragen. Das ist übrigens auch das immer wieder gelobte ehrenamtliche Engagement.

Ungeachtet, des Inhaltes des Bürgerbegehrens und wie jede:r dazu steht, -  ich betone ungeachtet - bleibt uns heute nur die Entscheidung über die Zurückweisung des Bürgerbegehrens zu dem geplanten Wiederaufbau des Geburtshauses des Maler-Bruders Ludwig Emil Grimm steht, welches beim Luftangriff am 19. März 1945 zerstört wurde. Nur - haben wir eigentlich die Wahl, damit die Hanauer:innen in einem Bürgerentscheid darüber entscheiden können? Eigentlich nein - das haben wir nicht. Wie schon in der Begründung aufgeführt wird, bleibt uns rechtlich im Endeffekt nur die Ablehnung des Bürgerbegehrens.

Meine Damen und Herren,
meine Fraktion wird der Magistratsvorlage zustimmen. Aber es liegt ein generelles Problem vor, wie mit Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene in Hessen umgegangen wird bzw. werden muss. Da habe ich auch ein etwas anderes Verständnis. Mit anderen Worten für die kommunalrechtlichen Vorschriften für ein Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid sind die Hürden dermaßen enorm, dass viele Begehren niemals zu Abstimmung kommen. Wie etwa der Mietentschied in Frankfurt. Aber auch auf Landesebene gibt es ein Beispiel wie Bürgerengagement ausgebremst wird, wie etwa beim Volksbegehren zur Verkehrswende.

Schon alleine die rechtssichere Fragestellung bei einem Bürgerbegehren bedarf juristischer Hilfe. Und was für Bürger:innen eigentlich unmöglich ist, ist einen Vorschlag für eine ausreichende Finanzierung für das Projekt vorzulegen. Deshalb muss es in Hessen dringend eine Änderung von Gesetzen und Vorschriften geben, damit Bürger:innengagement nicht in Bürger:innenfrust endet.