Hanau prüft Einführung der Verpackungssteuer auf klimaschädliche Einweg-to-go-Verpackungen

Jochen Dohn

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Anfang 2022 gilt in Tübingen eine Verpackungssteuer. Steuerpflichtig sind Einweg-to-go-Verpackungen, egal aus welchem Material, also Kaffeebecher, Pizzakartons genauso wie Pommesschalen sowie Besteck.

Kaum war die Steuer eingeführt, klagte eine Franchisenehmerin des Fast-Food-Konzern McDonald’s dagegen. Zunächst mit Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Im Mai entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die Steuer doch rechtmäßig ist. Denn inzwischen hat sich das Abfallrecht weiterentwickelt und eine kommunale Verpackungssteuer vermeide Verpackungsabfällen und ist somit im Einklang mit Bund und EU. Noch 1998 sah dies anders aus, damals scheitert die Stadt Kassel mit ihrer Verpackungssteuer vor Gericht.

Mit dem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird nun Realität was die Fast-Food-Branche befürchtete und seit Jahren dagegen vorgeht – die Möglichkeit eine kommunale Steuer auf klimaschädliche Verpackungen einzuführen. Gleichzeit bewirkt diese Steuer, eine bessere Chance für die Mehrwegverpackungen, die ihr derzeitigen Nischendasein verlassen könnte, damit die Mehrwegpflicht nicht nur auf dem Papier steht.

Meine Damen und Herren,
bei der Verpackungssteuer geht es in erster Linie um die Vermeidung von Abfall, eine Vermüllung mit Einweg-to-go-Verpackungen zu verringern. So verkündet die Medienstelle der Stadt Tübingen, dass seit der Einführung die Menge an Verpackungsmüll sichtbar und spürbar zurückgegangen ist. Jedoch liegen genaue Abfallzahlen nicht vor.

Aber genaue Zahlen werden gebraucht. In erster Linie, ob schon jetzt ein Umdenken eingesetzt hat. Denn durch die nun bestehende Rechtssicherheit, wird die Steuer eingefordert werden. In zweiter Linie ist es wichtig, welche Auswirkungen die Steuer auf die städtischen Einnahmen und Ausgaben mit sich bringen wird. Ich bin mir sicher, dass Tübingen die gesammelten Erfahrungen an andere Kommunen gerne weitergeben wird. Damit die Verpackungssteuer keine Insellösung bleibt.

Fest steht, dass etwa 440 Unternehmen von der Verpackungssteuer betroffen sind. So müssen diese für jede einzelne Verpackung 50 Cent und für jedes Besteck 20 Cent, aber maximal 1,50 Euro pro Mahlzeit an die Stadt zahlen. Wobei jeder und jedem klar sein dürfte, dass im Endeffekt die Kund:innen mit ihrer Bestellung dies bezahlen werden.

Aber, bekanntlich gibt die Alternative. Es gibt die Mehrwegvariante zu Plastik, Pappe oder Alu, die u.a. Imbisse, Bäcker- und Metzgereien sowie Schnellrestaurants anbieten müssen. Und ich muss ihnen sicherlich nicht sagen, wie schädlich gerade Plastik nicht nur bei der Herstellung ist. Plastikinseln in Meeren und Mikroplastik in Lebensmittel, die dann im Körper nachweisbar sind, zeigen die Ausmaße.

Meine Damen und Herren,
ebenfalls muss zum Urteil erwähnt werden, dass das Bundesverwaltungsgericht die Obergrenze der Besteuerung von 1,50 Euro "pro Einzelmahlzeit" für rechtswidrig hält. Dadurch würden Kunden, die für mehrere Personen bestellen, gegenüber Einzelkunden bevorteilt. Ebenfalls rechtswidrig ist, dass die kommunalen Aufsichtsbehörden die Verkaufsstellen "ohne zeitliche Begrenzung" jederzeit betreten dürfen. Hier muss Tübingen Änderungen vornehmen.

Laut Medien fragen derzeit viele Kommunen bei der Stadt Tübingen nach. Mittlerweile können sich rund 80 Kommune vorstellen, eine Verpackungssteuer einzuführen. Meine Fraktion möchte über den Sinn eine Verpackungssteuereinführung auf Einweg-to-go-Verpackungen in Hanau diskutieren. Dafür bedarf es aber Zahlen und Erfahrungen. Deswegen bitten wir den Magistrat mit einem Prüfantrag diese Informationen zu besorgen.