Erweiterung von Spielangeboten auf Spielplätzen für Kinder mit Handicap

Jochen Dohn

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsitzende,
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterstützen den Antrag von WSH/HBU (Yilmaz-Ilkhan), den in der UN-Behindertenrechtskonvention u.a. Artikel 7 wird davon gesprochen, dass Kinder mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten beanspruchen können. Gleichzeitig verpflichtet sich die Unterzeichnerstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dies zu gewährleisten. Ebenfalls erkennt die UN-Kinderrechtskonvention, u.a. im Artikel 23, das Recht des behinderten Kindes auf besondere Hilfe an.

Meine Fraktion schlussfolgert aus beiden Konventionen und im Sinne der Inklusion, dass es sogar eine städtische Pflicht wäre, darauf zu achten, dass bei den Angeboten auf Spielplätzen, Kindern mit Handicap berücksichtigt werden.

Eine Überprüfung, Beurteilung und Priorisierung wie von der Koalition im Änderungsantrag, als Bitte an den Magistrat formuliert, ist eher eine Ergänzung zum Ursprungsantrag. Es darf aber nicht nur bei einer Aufzählung und Prüfen bleiben, sondern bedarf eben auch der Umsetzung.