Direkte Demokratie

Die Teilhabe an der Willensbildung und an den Entscheidungen ist ein Recht, das immer wieder eingefordert werden muss. Mitmachen bedeutet aber auch, Verantwortung zu übernehmen. Dabei müssen alle, ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft, die Möglichkeit erhalten, sich zu beteiligen. Teilhabe und direkte Demokratie sind für die Koalition aus SPD-FDP-Grüne-BfH aber nur leere Worthülsen. Denn ein wirklicher Bürgerhaushalt ist nicht gewollt, ebenso wie die Ergebnisse aus dem Agenda-21-Prozess. Am Beispiel des Wettbewerblichen Dialoges lässt sich eindeutig zeigen, dass das Wort „Bürgerbeteiligung“ missbraucht wurde, da es sich eigentlich um „Bürgerverdummung“ handelt.


Direkte Demokratie ins Gesetz

Für ein aktives und passives kommunales Wahlrecht für alle, muss das Grundgesetz geändert werden. Auf kommunaler Ebene muss unter anderem die Hessische Gemeinde Ordnung (HGO) geändert werden, damit die direkte Demokratie ausgebaut werden kann. Dies gilt für ein Wahlrecht ab 16 Jahren genauso, wie für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die nach jetziger Gesetzeslage seltenst erfolgreich sind. Für Kommunen wie Hanau müssen die Hürden gesenkt werden. Ein Bürgerbegehren sollte nur von 6 Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben werden müssen. Der darauffolgende Bürgerentscheid sollte als gewonnen gelten, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen 15 Prozent der Wahlberechtigten übersteigt.


DIE LINKE. Hanau fordert:

  • Kommunales Wahlrecht ab 16 Jahre für alle, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Kommune haben.

  • Kommunales Wahlrecht auch für Migrantinnen und Migranten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

  • Petitionsrecht auch auf kommunaler Ebene.

  • Die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid herabzusetzen.

  • Reformen im Ballungsraum Rhein-Main: Dafür sollte die jetzige Struktur der Regierungspräsidien und der Landkreise überdacht und ein Parlament für die Rhein-Main-Region von den Wählerinnen und Wählern gewählt werden.


Ortsbeiräte und ehrenamtliche Arbeit stärken

Durch die Einführung von Ortsbeiräten im gesamten Stadtgebiet können die Hanauerinnen und Hanauer mehr Einfluss nehmen. Dazu müssen die Ortsbeiräte mit mehr Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden, indem die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte geändert wird.


DIE LINKE. Hanau fordert:

  • Von Seiten der Stadtverordnetenversammlung Bürgerentscheide bei Großprojekten einzuleiten, die die Stadtgestaltung um Jahrzehnte prägen.

  • Ehrenamtliches Engagement weiter zu unterstützen, wie beispielsweise die Interessengemeinschaft Hanauer Altstadt, die Freunde und Förderer Lamboy-Tümpelgarten, den Weststadtkreis, die Stadtteilkonferenzen, die Nachbarschaftshilfe, den Mieterrat.

  • Einen Bürgerhaushalt einzuführen. Es gibt in Deutschland Beispielkommunen (Berlin-Lichtenberg), in denen schon erfolgreich der Bürgerhaushalt umgesetzt wurde.

  • Internetangebote (eGovernment) auszubauen und politische Entscheidungen transparenter darzustellen. Dazu zählt, die Sitzungen im Internet zu veröffentlichen. Zudem ist online ein Diskussionsforum und Abstimmungsverfahren einzurichten, damit ein Meinungsbild über Entscheidungen entstehen kann. Menschen ohne Internetanschluss müssen in den Stadtläden die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung zu äußern.

  • Neben dem Seniorenbeirat auch Jugendvertreter in die Entscheidungsfindungen mit einzubinden, um den Interessen aller Generationen bestmöglich gerecht zu werden. Der Stadtjugendring sollte sich zu einem Jugendbeirat oder Jugendforum weiterentwicklen.

  • Eine Bürgerversammlung zu einem aktuellen Thema einmal jährlich einzuberufen.

  • Die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte entsprechend zu ändern, damit jede Sitzung zu einer kleinen Bürgerversammlung wird.

  • Direktes Rederecht in den Ortsbeiräten für alle Hanauerinnen und Hanauer und ihre Anliegen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.


Gläserne Beteiligungsholding

Der Einfluss der Hanauerinnen und Hanauer sowie deren Stadtverordneten auf die Beteiligungsholding bzw. die städtischen Gesellschaften muss gestärkt werden. Entscheidungen sind nicht im stillen Kämmerlein und hinter verschlossenen Türen zu treffen. Deswegen muss der Beteiligungsbericht Angaben zu den Unternehmenszielen, der Zahl der Beschäftigten und Beschäftigungsverhältnisse und sämtliche Bezüge enthalten.


DIE LINKE. Hanau fordert:

  • Die Arbeit der Beteiligungsholding und ihrer Struktur kritisch zu überprüfen.

  • Städtische Aufgaben bzw. Beteiligungen nicht weiter auszugliedern oder gar zu verkaufen.

  • Jährlich zu überprüfen, welche Tätigkeiten rekommunalisiert werden können.

  • Keine Gelder für Unternehmensberater und Gutachter, die der Privatisierung das Wort reden.

  • In den bestehenden und neu zu gründenden Aufsichtsräten alle Fraktionen zu beteiligen, solange diese bestehen.

  • Besseren Einblick in den Beteiligungsbericht der Wirtschaftsprüfer zu ermöglichen. Dieser muss im Internet veröffentlicht werden.