Überarbeitung der VHS-Gebührenordnung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

Der Magistrat wird aufgefordert, die VHS-Gebührenordnung zu überarbeiten. Der Paragraph 5 soll dahingehend geändert werden, dass die Hanau-Pass Inhaber für alle Kurse eine 50prozentige Ermäßigung erhalten.

Begründung:

Bei der aktuellen Gebührenordnung der VHS Hanau wurden die Gebührenermäßigungen für Inhaber des Hanau-Passes verschlechtert. Inhaber eines Hanau-Passes sollten die Möglichkeit haben, sich auch gesellschaftlich fortbilden zu können. Allein berufsbezogene Fortbildung reicht für eine gesellschaftliche Teilhabe, die über das SGB gewährleistet sein soll, nicht aus. Deswegen ist der §5 im Sinne von sozialer Gerechtigkeit dahingehend abzuändern, dass alle VHS-Kurse für Hanau-Pass Inhaber um 50% ermäßigt werden.