Regenerative Energie für die städtischen Liegenschaften sowie alternative Kraftstoffe für den städtischen Fuhrpark

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

1. Der Magistrat wird beauftragt, die Kosten und Nutzen zu ermit-teln, die bei Energieeinsparung und Bezug von regenerativer Energie für alle städtischen Liegenschaften entstehen. Darüber hinaus gilt es, eine Kosten-Nutzen Rechnung für die Umstellung des städtischen Fuhrparks auf alternative Kraftstoffe zu erstellen.

2. Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, ein Konzept zu entwickeln, um sukzessive die städtischen Liegenschaften auf regenerative Energie und den Fuhrpark auf alternative Kraftstoffe umzustellen. 

Begründung:

Die Stadt Hanau ist dem Klima-Bündnis beigetreten. Aufgabe des Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e.V. ist es, das globale Klima zu schützen. Insbesondere sollen in den Bereichen Energie und Verkehr lokale Klimaschutz-Maßnahmen durchgeführt werden. Es reicht nicht aus, wenn sich die Stadt gegen den Block VI von Staudinger ausspricht und von der Bundesregierung ein Bedarfskonzept und einen Rahmenplan für sinnvolle und notwendige klimaverträgliche Entwicklung des Kraftwerksbestandes in Deutschland einfordert. Nun gilt es, selbst vorbildhaft tätig werden.