Hanau prüft Einführung der Verpackungssteuer auf klimaschädliche Einweg-to-go-Verpackungen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat soll die Einführung der Verpackungssteuer auf klimaschädliche Einweg-to-go-Verpackungen prüfen.

Begründung:

Die Stadt Tübingen hat im Januar 2022 eine kommunale Steuer auf Einweg-to-go-Verpackungen eingeführt. Ziel ist es, die Einwegverpackung einzudämmen und es soll verstärkt Mehrweggeschirr genutzt werden. Für Einweggeschirr und Einwegverpackungen werden jeweils 50 Cent sowie für Einwegbesteck 20 Cent fällig, höchstens aber 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit. Dagegen klagte eine Franchisenehmerin von McDonald's. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied in Vorinstanz gegen die Verpackungssteuer. Ende Mai entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht, dass Kommunen die Möglichkeit haben, eine Verpackungssteuer einzuführen.

Der Magistrat sollte auf Grundlage des Urteils prüfen, was eine Verpackungssteuer für Hanau anhand der gesammelten Erfahrungen in Tübingen bedeuten würde.