Errichtung eines Sozialfonds für das Schulessen finanzschwacher Familien

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

1. Der Magistrat wird aufgefordert, zusammen mit dem Main-Kinzig-Kreis in Verhandlungen mit dem Land Hessen zu treten, um analog dem Beispiel des Landes Rheinland-Pfalz einen „Sozialfonds“ für das Schulessen von Kindern aus finanzschwachen Familien einzurichten.  

2. Der Magistrat soll in Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis sicherstellen, dass der Beitrag der Eltern und Kinder für ein Schulessen an keiner Schule 3 € übersteigt. Potenzielle Differenzen werden durch entsprechende Subventionen ausgeglichen. Das Mittagessen für Kinder aus einkommensschwachen Familien sollte übergangsweise auf einen Euro subventioniert werden. Kurzfristig sollte dies ab dem 2. Schulhalbjahr 2007/2008 geschehen. Langfristiges Ziel ist es, zusammen mit dem Land Hessen, dies kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

3. Zudem legt der Magistrat in Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis ein langfristiges Konzept vor, das darlegt, wie die wachsende Zahl der Schulen, die Schulessen anbieten, finanziell so unterstützt werden können, dass allen Schülerinnen und Schülern ein gesundes und qualitativ hochwertiges Mittagessen ermöglicht wird.

Begründung: 

Immer mehr Schulen benötigen aufgrund der Entwicklung hin zur ganztägig arbeitenden Schule die Möglichkeit, ihre Schülerschaft mit einem warmen Mittagessen zu versorgen.

Es ist Aufgabe des Schulträgers, dass kein Kind aus finanziellen Gründen auf ein warmes Mittagessen verzichten muss. Viele europäische Nachbarländer haben längst Subventionierungsprogramme entwickelt. Ungeachtet des politischen Willens in Hanau ist die Landesregierung ebenso in der Pflicht, die Schulen entsprechend zu unterstützen. 

Um das Schulessen übergangsweise zu finanzieren, stehen der Stadt Hanau 1,76 Millionen Euro aus dem Landesetat für das Jahr 2006 (Ergebnis der sogenannten „Spitzabrechnung“) zusätzlich zur Verfügung.