Ergänzungsantrag: Jugendschutz vor Alkoholmissbrauch

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

Der Magistrat wir aufgefordert, als Reaktion auf die allgemein auffällige Zunahme des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen zu handeln und die sogenannten Flatrate-Partys, 99- Cent-Partys und ähnliche Partys zu verbieten.

Begründung: 

Gemäß der kürzlich erfolgten Feststellung des Bund-Länder-Ausschusses wäre für diese Partys nach geltendem Recht §20, Abs. 2, Gaststätten-gesetz, die gesetzliche Grundlage zum Verbot bereits vorhanden. Daher kann das Veranstalten einer dieser Partys zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen und bereits die Werbung dafür verboten werden. Wie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, vor wenigen Tagen mitteilte, leisten diese Partys dem Alkoholmissbrauch Vorschub und zielen erkennbar auf die Verabreichung von Alkohol an Betrunkene ab. Deswegen sollte die Stadt Hanau ihren Jugendschutz verschärfen, die neue Gesetzeslage anwenden und somit diese Partys verhindern.