Energie-Sozialtarif bei den Stadtwerken

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

Der Magistrat wird beauftragt, bei den Stadtwerken Hanau einen Energie-Sozialtarif für Strom und Gas einzuführen. Dieser sollte für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII sowie alle Hanau-Pass-Besitzer gelten. 

Begründung: 

Durch steigende Energiekosten bleibt vielen Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII sowie alle Hanau-Pass-Besitzer immer weniger zum Leben übrig. Die niedrigen Löhne, Renten oder Regelsätzen decken dies schon lange nicht mehr ab. Der VDK fordert einen Energie-Sozialtarif in ganz Deutschland. Für die Kunden der Stadtwerke Hanau sollte dieser Forderung Anwendung finden. Deswegen sollten die Stadtwerke einen Energie-Sozialtarif bei Strom und Gas einführen. Solche Sozialtarife gibt es z.B. von der E.ON AG in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bayern. Dabei werden den Leistungsempfängern nur der Verbrauchspreis und nicht der Grund-, Mess- und Verrechnungspreis berechnet.