Notausgangskontrollen in Hanau

Vorbemerkung:

Im Untersuchungsausschuss Hanau wurde der Stadt Hanau vorgeworfen, dass trotz zahlreicher Kontrollen in der Arena-Bar und der Kenntnis, dass der Notausgang immer wieder verschlossen wurde, die Stadt ihren Pflichten nur unzureichend nachgekommen sei. Mehreren Zeugenaussagen zufolge sind die Anwesenden nicht in Richtung Notausgang gelaufen, weil sie der Überzeugung waren, dass der Notausgang verschlossen sei. Laut Gutachten der Forschungsagentur Forensic Architecture hätten alle fünf Personen genug Zeit gehabt, um durch den Notausgang zu entkommen. Das Gutachten der Stadt Hanau sieht keine Pflichtverletzung der Bauaufsicht oder des Ordnungsamts. Demnach seien alle Kontrollen und die darauf erfolgten Reaktionen ordnungsgemäß gewesen.

Fragen an den Magistrat:

1. Welche Kontrollen werden in einer Gaststätte durch das Ordnungsamt durchgeführt?

2. Wie wird sichergestellt, dass festgestellte Missstände behoben werden?

3. In welchen zeitlichen Abständen werden in Hanau die Gaststätten überprüft?

4. Wann und was wurde in der Arena-Bar kontrolliert?

5. Welche Missstände wurden festgestellt und wie wurden die Rechtsverstöße kontrolliert?

6. Warum wurden Informationen des Ordnungsamts über den Notausgang nicht an die Bauaufsicht/Brandschutzdienststelle weitergeleitet?

7. Hätte an die Polizei eine Rückmeldung erfolgen sollen?

8. Welche Konsequenzen werden für zukünftige Kontrollen gezogen?

9. Wie kann künftig sichergestellt werden, dass Fluchtwege jederzeit als solche zur Verfügung stehen?

10. Wäre in diesem Zusammenhang ein verpflichtender Einbau eines sogenannten „Panikschlosses“ denkbar?