EU-Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerrenaturierung am Steinheimer Altmain und Hellenbach

Mit der seit dem Jahr 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde ein Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen.

Die Richtlinie fordert die konsequente Umsetzung bei einer ganzheitlichen Betrachtung der Gewässer aus ökologischer Sicht aber auch in Bezug auf spezifische Tatbestände. Bis zum Jahr 2015 ist die Stadt Hanau verpflichtet die EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.