Inklusion

Der Begriff „Inklusion“ kommt aus dem lateinischen: „includere“ bedeutet „beinhalten, einschließen“. Inklusion ist kein Spezialgebiet, das nur für Menschen mit Behinderung gilt. Inklusion ist ein Menschenrecht. Es bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion verknüpft mit Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Inklusion ist ein persönliches Recht. Aber auch ein gesellschaftliches Prinzip: ohne Inklusion bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig.

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