Zum Hauptinhalt springen

Verbesserung der Barrierefreiheit an der Alten Johanneskirche und in der Hanauer Altstadt

Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke,

Gerechtigkeitspartei, Bürger für Hanau und FDP im Ortsbeirat Innenstadt bitten darum,

folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

 

Der Magistrat der Stadt Hanau wird gebeten, 

1. die neu hergestellten Wegeflächen rund um die Alte Johanneskirche hinsichtlich ihrer tatsächlichen Barrierefreiheit zu überprüfen und dabei insbesondere die Ausführung und Tiefe der Pflasterfugen zu bewerten;

2. zu prüfen, inwieweit zumindest einzelne, wichtige Wegeverbindungen nachträglich so angepasst werden können, dass sie auch für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen sicher und ohne erheblichen zusätzlichen Kraft- oder Koordinationsaufwand nutzbar sind; 

3. dem Ortsbeirat darzustellen, auf welcher Grundlage der verwendete Pflasterbelag im Vorfeld als barrierefrei eingestuft wurde und ob diese Anforderungen nach der tatsächlichen Ausführung weiterhin erfüllt werden; 

4. die Wege und Plätze der Hanauer Altstadt systematisch auf Barrieren für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu überprüfen und festgestellte Hindernisse nach Möglichkeit schrittweise zu beseitigen. Dabei sollen auch Schilder und Schilderpfosten überprüft werden, die Gehwege einengen oder mitten im Laufweg stehen und bei Bedarf versetzt werden. 

5. bei den derzeit laufenden Planungen und Bauarbeiten am Schlossplatz die Anforderungen an eine durchgängige und tatsächlich nutzbare Barrierefreiheit von Anfang an zu berücksichtigen und insbesondere geeignete, möglichst erschütterungsarme und mit Rollatoren und Rollstühlen gut befahrbare Wegeverbindungen vorzusehen.

Begründung:

Im Bereich der Alten Johanneskirche wurde ein neuer Bodenbelag aus handgeschlagenem Pflaster hergestellt. Bereits nach kurzer Zeit zeigen sich dort teilweise deutlich ausgeprägte und tiefe Fugen. Nach Beobachtungen vor Ort sind einzelne Fugen inzwischen bis zu etwa 1,5 cm tief.

Vor der Ausführung wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der vorgesehene Belag als barrierefrei einzustufen sei. Die praktische Nutzung zeigt jedoch, dass insbesondere Menschen mit erheblichen Gehbeeinträchtigungen vor Schwierigkeiten stehen.

Die Problematik ist an diesem Ort besonders relevant, da sich an der Alten Johanneskirche auch eine Tafel befindet, die regelmäßig von Menschen mit sehr eingeschränkter Mobilität besucht wird. Gerade für diese Personengruppe muss gewährleistet sein, dass der Zugang sicher und ohne unnötige Hindernisse möglich ist.

Bereits mehrfach war zu beobachten, dass Personen mit Rollatoren den gepflasterten Bereich verlassen und auf die asphaltierte Fahrbahn ausweichen. Gerade für Menschen, die beim Gehen besonders unsicher sind oder auf einen Rollator angewiesen sind, können tiefe und breite Fugen ein erhebliches Hindernis darstellen. Das Ausweichen auf die Straße kann dabei keine akzeptable Alternative sein und birgt zusätzliche Gefahren.

Barrierefreiheit sollte sich nicht allein daraus ergeben, dass ein bestimmter Belag grundsätzlich als barrierefrei bezeichnet oder geplant wurde. Entscheidend ist vielmehr, ob die fertiggestellte Fläche von den betroffenen Menschen tatsächlich sicher und selbstständig genutzt werden kann.

Der Ortsbeirat bittet daher darum, die Situation an der Alten Johanneskirche zeitnah zu überprüfen und Möglichkeiten für eine nachträgliche Verbesserung zumindest wichtiger Wegeabschnitte zu prüfen. Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass eine durchgängige Verbindung ohne unnötige Hindernisse geschaffen wird.

Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit, die gesamte Altstadt auf vergleichbare Barrieren zu überprüfen. Dies sollte nicht erst im Nachhinein erfolgen. Insbesondere bei den derzeit laufenden Arbeiten und Planungen am Schlossplatz sollten die Erfahrungen an der Alten Johanneskirche berücksichtigt und die Anforderungen an eine tatsächlich funktionierende Barrierefreiheit von Beginn an in die weitere Gestaltung einbezogen werden.

Ziel muss es sein, dass alle Menschen die öffentlichen Wege und Plätze der Innenstadt sicher und selbstständig nutzen können und niemand aufgrund der Gestaltung gezwungen wird, auf die Fahrbahn auszuweichen.

Zurück zum Kopf der Seite