Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer Hebesatzsatzung- ab 2026
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Oberbürgermeister hat dies auch schon angesprochen sowie die Ausschussvorsitzende, dass der Hebesatz der Grundsteuer B auf dem gleichen Niveau bleibt. Ist schon eine Besonderheit, wenn mensch sich andere der Kommunen rund um Hanau anschaut. Dort scheint eher die Devise zu sein, den Haushalt darüber zu verbessern. So wissen wir, dass die Erhöhung der Grundsteuer B von den Vermietern auf die Mietnebenkosten umgelegt wird und somit in einem schon jetzt angespannten Wohnungsmarkt zu einer Mieterhöhung führt. Dazu schon einmal die Unterstützung meiner Fraktion.
Es ist jedoch ein klein wenig Besonderes, wenn eine Kommune den Gewerbesteuerhebesatz erhöht. Respekt, dass dies von Seiten des Oberbürgermeisters vorgeschlagen wurden. Wenn dies von Seiten einer linken Opposition gekommen wäre, wäre eine Erhöhung sicherlich nicht möglich gewesen. Jedenfalls kann ich mich noch an die Diskussion erinnern, als es um den Entschuldungsfonds ging und wir Linken, als eine der städtischen Maßnahmen, eine Erhöhung der Gewerbesteuer um gerade einmal 10 Punkte gefordert hatten.
Meine Damen und Herren,
das ist jetzt schon einige Jahre her und nach nunmehr 32 Jahre kann sich Hanau eine Gewerbesteuererhöhung leisten auch wenn wir derzeit Rekordeinnahmen haben. Dabei handelt es sich nur um eine Erhöhung um 28 Punkte auf 458%. Was 4,9 Mio. Euro an Mehreinnahmen entspricht, die die kreisfreie Stadt Kreisfreiheit z.B. für die Sanierung der Anna-Siedlung benötigen. Dabei ist die Erhöhung, wir haben es schon gehört, nur eine Anpassung an den Nivellierungshebesatz des Landes Hessen für Hanau ist.
Bleibt die Frage, die bei Steuererhöhung bekanntlich immer gestellt wird: Verlassen jetzt die Betriebe deswegen Hanau? Ich sage ihnen „Nein“. Verlagerung von Betriebsstätten und auch Arbeitsplatzabbau haben andere Ursachen. Den gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb oder von Kapitalgesellschaften erzielen. Darunter fallen im Übrigen nicht Gewinne aus Vermietung und Verpachtung. Außerdem haben Einzelunternehmen und Personengesellschaften noch ein Freibetrag, Herr Statz, in Höhe von 24.500,- Euro. So steht es im Verwaltungsportal des Landes Hessen.
Und dabei sollte mensch auch nicht vergessen, dass in den letzten 30 Jahren es in Deutschland mehrere bedeutende Unternehmenssteuersenkungen gab. So z.B. die Körperschaftssteuerreformen, die von damals 40% auf 15% gesenkt wurde. Und die Bundesregierung möchte diesen ab 2028 um weitere 5 Prozentpunkte kürzen. Zusätzlich gab es noch Abschreibungsregeln und Förderungen, die mehrfach angepasst wurden, um Unternehmen zu entlasten. Somit sank die effektive Gesamtbelastung bei den Unternehmen in der Zeit auf fast 30% und 2028 noch weiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es wird kein Unternehmen ruinieren, wenn wir die Gewerbesteuer erhöhen. Wir stimmen zu.

