Pflege in Hanau als kommunale Aufgabe
Vorbemerkung:
In unserer zunehmend alternden Gesellschaft wünscht sich ein Großteil der älter werdenden Bevölkerung einen würdevollen und sozial gesicherten Verbleib sowie die Integration und Teilhabe in der gewohnten Umgebung (Sozialraum / Quartier).
Dies erfordert eine auf Lebenslagen angepasste kommunale Daseinsvorsorge. Eine gesetzlich verankerte und finanziell abgesicherte Steuerungs- und Gestaltungsverantwortung der Kommunen im Sinne einer quartiers- bzw. sozialraumbezogenen Angebotsentwicklung. Eine Daseinsvorsorge unter Beteiligung der Betroffenen wäre dringend notwendig - Stichwort „Pflege als kommunale Pflichtaufgabe“. Stattdessen greifen durch die Privatisierung Marktmechanismen, die die Renditeerwartung über die Bedarfsdeckung stellt.
Fragen an den Magistrat:
1. Wie entwickelt sich die Anzahl der Pflegebedürftigen, Pflegegrad 1-5, in den Sozialräumen (gegliedert nach Versorgungsart)?
2. Wie entwickelt sich die Anzahl und der Umfang von Leistungen von „Hilfen zur Pflege“ (gegliedert nach Leistungsarten und Sozialräumen)?
3. Die Martin-Luther-Stiftung arbeitet zurzeit am „Zukunftsbild für Altenhilfe 2050“. Inwieweit profitiert die Stadt Hanau davon?
4. Inwieweit werden lokale Akteure (z.B. Seniorenbeirat, Behindertenbeauftragte, Angehörige, Selbsthilfegruppen, Stadtteilinitiativen, Leistungserbringer) bei der Erstellung der Planungen einbezogen?
5. Welche ambulanten, teilstationären (Tagespflege), vollstationären Angebote gibt es und wie sieht die Auslastung aus?
6. Wie sieht das aktuelle Angebot beratender und präventiver Hilfen aus bzw. welche niedrigschwelligen Hilfsangebote gibt es?
7. Inwieweit wird der §71 SGBXII umgesetzt?
8. Welche besonderen, auf die Bedürfnisse von Senior:innen abgestimmte Wohnformen gibt es?
9. Welche Angebote gibt es zur gezielten Entlastung pflegender Angehöriger?
10. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Hanau gegen den Pflegekräftemangel?
