Hanau schafft Wohnraum nach dem Frauenhaus
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, gemeinsam mit dem Frauenhaus Hanau, der Baugesellschaft Hanau und den zuständigen Stellen des Landes Hessen konkrete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um Frauen und ihren Kindern nach einem Aufenthalt im Frauenhaus den Übergang in sicheren, bezahlbaren und dauerhaft geeigneten Wohnraum zu ermöglichen.
Dazu sollte der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30. April 2027 ein Bericht vorgelegt werden.
Dabei soll insbesondere:
1. gemeinsam mit dem Frauenhaus Hanau ermittelt werden, wie viele Frauen und Kinder derzeit nach einem Frauenhausaufenthalt auf geeigneten Wohnraum angewiesen sind und in welchem Umfang fehlender Wohnraum den Auszug aus dem Frauenhaus erschwert oder verzögert;
2. geprüft werden, welche Wohnungen aus dem städtischen bzw. kommunalen Wohnungsbestand für Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt zur Verfügung gestellt oder entsprechend vermittelt werden können;
3. geprüft werden, wie die Baugesellschaft Hanau und weitere kommunale bzw. öffentlich geförderte Wohnungsunternehmen für die hessische Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ gewonnen bzw. stärker eingebunden werden können;
4. gemeinsam mit dem Land Hessen geprüft werden, in welchem Umfang die für die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ vorgesehenen Fördermittel und Belegungsrechte für Hanau genutzt werden können;
5. geprüft werden, ob zusätzlich zu dauerhaftem Wohnraum geeignete Übergangswohnungen für Frauen und ihre Kinder geschaffen oder vermittelt werden können;
6. gemeinsam mit den zuständigen Fachstellen geprüft werden, wie der Übergang in eigenen Wohnraum durch sozialpädagogische und psychosoziale Unterstützung begleitet werden kann;
7. der Magistrat mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen Gespräche darüber führt, welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten und Wohnungsangebote für Hanau aktiviert werden können;
8. der Stadtverordnetenversammlung dargestellt wird, wie viele Wohnungen in Hanau bereits im Rahmen der Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ zur Verfügung gestellt wurden und wie viele weitere Wohnungen bis 2027/2028 gewonnen werden können.
Begründung:
Am 25. November wird weltweit der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen begangen. Dieser Tag erinnert daran, dass Gewalt gegen Frauen kein individuelles oder privates Problem ist, sondern eine gesellschaftliche und politische Herausforderung. Für Frauen, die vor häuslicher Gewalt fliehen, ist ein Frauenhaus häufig der erste entscheidende Schritt in ein Leben ohne Gewalt. Doch der Schutzaufenthalt kann nur eine Übergangslösung sein. Der nächste Schritt muss ein sicheres und selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung sein.
Genau daran scheitert der Ausstieg aus Gewalt jedoch immer wieder. Frauen können das Frauenhaus nicht verlassen, weil sie keinen geeigneten und bezahlbaren Wohnraum finden. Dadurch werden dringend benötigte Frauenhausplätze blockiert und andere Frauen, die akut Schutz benötigen, können möglicherweise nicht aufgenommen werden. Wer vor Gewalt flieht, darf nicht am fehlenden Wohnraum scheitern.
Das Land Hessen hat dieses Problem inzwischen ausdrücklich aufgegriffen. Mit der Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ haben das Land Hessen, die kommunalen Spitzenverbände und die Wohnungswirtschaft im April 2026 eine gemeinsame Grundlage geschaffen, um Frauen nach dem Frauenhaus schneller in bezahlbaren Wohnraum zu vermitteln. Ziel ist ausdrücklich auch, dadurch Frauenhausplätze wieder für akut schutzsuchende Frauen verfügbar zu machen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Initiative ist der Erwerb von Belegungsrechten. Das Land unterstützt Wohnungsunternehmen finanziell, wenn diese Wohnungen für Frauen aus Frauenhäusern bereitstellen. Die entsprechenden Wohnungen unterliegen einer zehnjährigen Mietpreis- und Belegungsbindung. Für das Jahr 2026 stehen hierfür mindestens 16 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders wichtig für die kommunale Ebene ist dabei: Die Initiative wird ausdrücklich als Zusammenspiel von Land, Kommunen, Wohnungswirtschaft und Frauenhilfesystem verstanden.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat im Zusammenhang mit der Initiative ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kommunen insbesondere dann in der Verantwortung stehen, wenn Wohnen nach dem Frauenhaus über kommunale Wohnungsbaugesellschaften ermöglicht werden kann.
