Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs über die Kommunalwahlreform ist zu begrüßen

Zur Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs über die Kommunalwahlreform erklärt der Fraktionsvorsitzende von DIE FRAKTION Hanau und Oberbürgermeisterkandidat von Die Linke Hanau, Jochen Dohn:

„Die gerichtliche Entscheidung, dass das Auszählverfahren verfassungswidrig ist, ist zu begrüßen. Die Kommunalwahlreform der CDU-SPD-Landesregierung hätte zu einer Verschiebung von kommunalen Mandaten an die größeren Fraktionen geführt. Das Gericht hat deshalb zu Recht festgestellt, dass das d'Hondt-Verfahren zu einer Benachteiligung von Wählerstimmen für kleine Parteien und Listen geführt hätte. Somit bleibt es wie bisher, dass zur Berechnung der Mandate, das Hare-Niemeyer-Verfahren angewendet wird.“