Zunahme des Fluglärms und „Rodenbacher Erklärung“
- Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass in der Innenstadt Hanau der Fluglärm zugenommen hat und weiter ansteigen wird, wenn die neue Landebahn am Flughafen Frankfurt in Betrieb genommen wird und deshalb Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms nötig sind.
- Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt weiterhin die Klage der Stadt Hanau gegen den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main.
- Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt zudem, die in der „Rodenbacher Erklärung“ veröffentlichten Forderungen der Interessengemeinschaft Fluglärm Hanau-Kinzigtal e.V. (IGF).
Begründung:
Insbesondere durch die Änderungen der Flugrouten im März 2011 hat der Fluglärm in Hanau zugenommen. Mittlerweile liegt fast das gesamte Stadtgebiet unter einem Lärmteppich. Durch den Neubau der Landebahn wird der Lärm weiterhin zunehmen.
Um den Fluglärm zu reduzieren sollten über die Klage hinaus, weitere Maßnahmen unternommen werden. So sollte die Stadtverordnetenversammlung auch die „Rodenbacher Erklärung“ der Interessengemeinschaft Fluglärm Hanau-Kinzigtal e.V. unterstützen, die am 24.07.2011 verabschiedet wurde.
Rodenbacher Erklärung
„Um die Menschen in der Region Main-Kinzig vor Gesundheitsschäden und schwerwiegenden Beeinträchtigungen zu schützen, die Lebensqualität zu erhalten und auch wirtschaftliche Schäden zu vermeiden (z.B. für die Kurstädte Bad Orb und Bad Soden-Salmünster) fordern die IGF, [die Gemeinden, die Parteien, das Ärztenetz Spessart und der Landrat des Main-Kinzig-Kreises] folgende Maßnahmen:
1. Das vor Jahren versprochene Nachtflugverbot muss endlich kommen (23 – 5 Uhr). Und es darf nicht durch besonders viele Flugbewegungen in den Stunden davor und danach (ab 22 Uhr, bzw. von 5 -6 Uhr) entwertet werden. Der Flugverkehr in diesen Tagesrandzeiten muss deutlich geringer sein als im Tagesdurchschnitt, mit Rücksicht auf Arbeitnehmer, Schüler, Kurgäste usw. Ggf. müssen auch für besonders laute Flugzeugtypen in diesem Zeitraum Starts und Landungen untersagt werden.
2. Die Absenkung der Flughöhe (Luftraum C) muss rückgängig gemacht werden, weil die Absenkung um rund 300 m eine Verdoppelung des Lärms (am Boden) bedeutet. Die im März erfolgte Absenkung dient zur Ausweitung der Kapazität, hat also nur ökonomische Gründe. Sie ist nicht notwendig, um die neue Landebahn zu nutzen.
3. Das CDA-Anflugverfahren (Gleitsinkflug) muss für den gesamten Tag verbindlich eingeführt werden. Ausnahmen sind aus Sicherheitsgründen zulässig (safety first: z.B. Sturm, Starkregen, technischen Störungen u.ä.). Der CDA-LANDEANFLUG muss auch während der täglichen Verkehrsspitzenzeiten obligatorisch sein. Die damit verbundene Beschränkung der Kapazität des Flughafens ist vertretbar und als zusätzlicher Beitrag zur Lärmminderung notwendig, weil die neue Landebahn nahezu eine Verdoppelung der Flugbewegungen ermöglicht (max. 900.000 Starts und Landungen sind technisch möglich).
4. Die neuen Flugrouten sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen, soweit nicht bereits wegen dem CDA-LANDEANFLUG Veränderungen vorgenommen werden. Die durch die Flugrouten vorgegebene Lärmverteilung braucht einen breiten Konsens. Deshalb hat die Fluglärmkommission, trotz ihrer nur beratenden Funktion, eine große Bedeutung. (Die Südumfliegung von Hanau (bei Nacht) entlastet die Hanauer und belastet die Menschen in Obertshausen und Heusenstamm.)
Die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis sind in diesem Gremium aktiv. Die Unterstützer dieser Erklärung unterstützen Hanau und den Kreis bei dieser Aufgabe und fordern deshalb einen intensiven Informationsaustausch mit Bürgern und Gemeinden. Die Aufnahme der Stadt Gelnhausen in die Kommission ist für Main-Kinzig positiv.“
