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Resolution „Kommunales Wahlrecht für Alle“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

Die Stadt Hanau fordert das kommunale Wahlrecht für alle Migranten und Migrantinnen! 

Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung, so auch unseres Grundgesetzes. Viele demokratische Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der Einwohner und Einwohnerinnen abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen. 

In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig ca. 4,5 Millionen Ausländer und Ausländerinnen, die kein Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen haben. In der Stadt Hanau leben gegenwärtig 20.000 Ausländer und Ausländerinnen, die kein Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen haben. Sie sind Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören – sogenannte Drittstaater. Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Für die Identifikation aller Migranten und Migrantinnen mit ihrer Heimatkommune und damit letztlich für den Erfolg von Integrationsprozessen ist das kommunale Wahlrecht eine wichtige Bedingung. Es ermöglicht demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeldes.  

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau unterstützt deshalb die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Migranten und Migrantinnen. Sie fordert Bundestag und Bundesrat dazu auf, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen, um das kommunale Wahlrecht auf alle Migranten und Migrantinnen ausdehnen zu können.

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