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Klimagutachten

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die für eine zukünftige Stadtentwicklung notwendigen Klimagutachten nach VDI Richtlinie 3785 erstellen zu lassen und dieses zu veröffentlichen.

Begründung:

Das vorhandene Klimagutachten aus dem Jahr 1992 muss dringend durch ein neues auf Basis der aktuell gültigen VDI-Richtlinien (3785) ersetzt werden. Für zukünftige städtebauliche Maßnahmen sind aktuelle Grundlagengutachten für das gesamte Stadtgebiet notwendig.

Die Komplexität der klimarelevanten Faktoren, moderne umweltmeteorologische Methodik, Kriterienkataloge, Messergebnisse und professionelle Interpretation der Ergebnisdarstellung müssen in die Stadtentwicklung einfließen.

Mit den Erkenntnissen eines solchen Gutachtens wird es der Stadt ermöglicht, gezielt eine nachhaltige Planung durchzuführen, die den Interessen von Anwohnern, zukünftigen Bürgern, Unternehmen und der Natur gerecht wird.

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