Haushaltsantrag: Frühen Hilfen Familienhebammen
Im Doppelhaushalt 2012/2013 werden die Kürzungen für die Familienhebammen von jeweils 11.000,- Euro wieder zurückgenommen.
Begründung:
Die Familienhebammen können in den ersten Wochen nach einer Geburt Hilfestellungen leisten. Dieses Angebot nur auf „bedürftige Familien“ zu reduzieren, verkennt, dass die Bedürftigkeit unabhängig des Einkommens, bei vielen Familien nach der Geburt hoch ist. Die niedrigschwellige Hilfeleistung Familienhebamme sollte zum Wohle der Neugeborenen ohne Einschränkung des Empfängerkreises zur Verfügung gestellt werden.
