Einführung einer Live-Übertragung der öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung.
Antrag der Fraktionen Gerechtigkeit und Die Linke
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung künftig live über das Internet zu übertragen sowie die hierfür erforderlichen technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Begründung:
Die Live-Übertragung öffentlicher Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung stärkt Transparenz, Bürgernähe und die demokratische Teilhabe der Hanauer Bevölkerung.
Viele Bürgerinnen und Bürger können aufgrund beruflicher, familiärer oder gesundheitlicher Verpflichtungen nicht persönlich an den Sitzungen teilnehmen. Durch eine digitale Übertragung erhalten sie dennoch die Möglichkeit, die kommunalpolitischen Debatten und Entscheidungen unmittelbar zu verfolgen. Es wird zudem bemerkbar, dass die Sitzplätze der Besucher während den Sitzungen immer knapper wird.
Darüber hinaus kann ein frei zugängliches und zeitgemäßes Informationsangebot insbesondere bei jungen Menschen das Interesse an Kommunalpolitik fördern und zur Gewinnung politischen Nachwuchses beitragen.
Die Hessische Gemeindeordnung eröffnet in § 52 Abs. 3 HGO ausdrücklich die Möglichkeit, öffentliche Sitzungen der Gemeindevertretung zu übertragen, sofern die hierfür geltenden rechtlichen Voraussetzungen beachtet werden.
Zahlreiche Kommunen in Hessen haben bereits positive Erfahrungen mit Livestreams kommunaler Parlamentssitzungen gemacht. Die technischen Möglichkeiten haben sich in den vergangenen Jahren erheblich vereinfacht und die Kosten deutlich reduziert. Bereits mit einfachen Mitteln und unter Nutzung bestehender Technik können Übertragungen über digitale Plattformen realisiert werden.
Die Einführung eines Livestreams muss nicht mit hohen Kosten verbunden sein. Bereits mit einer einfachen Übertragung über einen städtischen YouTube-Kanal und unter Nutzung vorhandener Mikrofon- und Videotechnik kann ein niedrigschwelliger Einstieg erfolgen.
Datenschutzrechtliche Anforderungen sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Hierfür kommen insbesondere Einwilligungserklärungen der Beteiligten oder andere rechtlich zulässige Verfahren in Betracht. Sollte eine Videoübertragung rechtlich nicht umsetzbar sein, stellt eine Audioübertragung eine geeignete Alternative dar, um die Öffentlichkeit an den Beratungen der Stadtverordnetenversammlung teilhaben zu lassen.
