Corniceliusstraße
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten in der Corniceliusstraße zu prüfen,
1. ob das Befahren der Einbahnstraße in gegengesetzter Richtung durch den Radverkehr erlaubt werden kann.
2. ob die Straßenmarkierungen in der Parkverbotszone erweitert werden kann.
Begründung:
1. Fahrradfahrern sollte gestattet werden die Einbahnstraße in gegengesetzter Richtung zu befahren. Zurzeit ist es möglich bis zur Einfahrt des Lebensmitteldiscounters in die Einbahnstraße zu fahren.
2. Wegen einer Feuerwehreinfahrt gibt es ein Parkverbot. Dies ist durch die Beschilderung ersichtlich. Jedoch ist dies nicht durch eine unterbrochene Straßenmarkierung kenntlich gemacht. Deswegen kommt es des öfteren vor, dass Autos abgeschleppt werden.
Da es zurzeit keinen Ortsbeirat gibt, muss sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Thema befassen.




