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Antrag der REP-Fraktion von der Tagesordnung nehmen

Sehr geehrter Herr Scheuermann, 

die Fraktion DIE LINKE. Hanau beantragt den Punkt 8.2 „Deutsche Schulen für deutsche Schüler“ (Antrag der REP-Fraktion) von der Tagesordnung zu nehmen.

Begründung:

Der REP-Antrag entspricht nach Auskunft von zwei Rechtsanwältinnen dem Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB. Das wichtige Thema der Integration darf in der Stadtverordnetenversammlung nicht dazu benutzt werden, plumpen Rassismus zu verbreiten.

Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen meint dazu:

§ 130 Abs.1 StGB (Volksverhetzung) setzt voraus, dass in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt, oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie aufgefordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen wird, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, oder böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. …

Durch die Formulierung "ein zu hoher Migrantenanteil führt erfahrungsgemäß zu einer Unterdrückung der deutschen Schüler durch gewalttätige Jugendliche, wie sie insbesondere unter Muslimen zu finden sind" werden jugendliche Muslime als Gefahr für die hiesige Gesellschaft dargestellt. Es wird suggeriert, von ihnen gehe pauschal eine Bedrohung aus, vor der deutsche Schüler wirksam geschützt werden müssten, "am besten durch eine vollständige Trennung".

Die Forderung nach einer gruppenbezogenen diskriminierenden Gesetzgebung etwa (BGH 3 StR 229/77) ist als Angriff auf die Menschenwürde angesehen worden.

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