Änderungsantrag zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Hanau
Magistratsvorlage
Der Passus:
Die Fälligkeitstermine 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November werden aufgehoben.Die Hundesteuer ist als Jahressteuer einmalig zum 01. Juli eines Kalenderjahres festzusetzen.
wird gestrichen. Es bleibt bei der alten Regelung.
