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Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der §4 Abs. 1 wird dahingehend geändert, dass der Bauausschuss und der Struktur- und Umweltausschuss zusammengelegt (Ausschuss für Bau, Struktur und Umwelt) sowie die Aufgaben des Stellenplanausschusses vom Haupt- und Finanzausschuss übernommen werden. Im Abs. 2 wird der Stellenplanausschuss gestrichen.

2. Der §5 wird dahingehend geändert, dass die Anzahl der Ausschussmitglieder von 7 auf 9 erweitert wird.

 

Begründung:

Während der Erarbeitung der „Politischen Steuerung“ wurde als Ziel genannt, die Fraktionen am Informations- und Entscheidungsprozess zu beteiligen. Dies kann nur umgesetzt werden, wenn auch in den Ausschüssen die Mehrheitsverhältnisse der Stadtverordnetenversammlung widergespiegelt werden.

1. Die Modulgruppe 3 der „Politischen Steuerung“ hatte verschiedene Vorschläge zur Neukonzeption der Ausschüsse vorgelegt. Vorschläge daraus waren, den Bauausschuss und den Struktur- und Umweltausschuss zusammenzulegen und die Aufgaben des Stellenplanausschusses durch den Haupt- und Finanzausschuss zu übernehmen.

2. „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 13. Juni 1989 a.a.O. <222>) muss grundsätzlich jeder Ausschuss des Bundestages ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln. Aus dem Prinzip der demokratischen Repräsentation und der Einbeziehung der Gemeindevertreter in dieses Prinzip folgt, dass für Gemeindevertretungen das Gleiche gilt. Auch diese dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Gemeindevertretung mit entschieden haben. Vielmehr müssen auch diese Ausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (vgl. Urteile vom 27. März 1992 a.a.O. und vom 10. Dezember 2003 a.a.O. <307>).“ (Quelle: FOERSTEMANN & LAUN Rechtsanwälte, Kommunalinfo 21, März 2010)

 

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