Änderung §2 der Hauptsatzung der Stadt Hanau
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der §2 „Magistrat“ der Hauptsatzung der Stadt Hanau wird dahingehend geändert:
Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, zwei hauptamtlichen und neun ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen.
