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Änderung §2 der Hauptsatzung der Stadt Hanau

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der §2 „Magistrat“ der Hauptsatzung der Stadt Hanau wird dahingehend geändert:

Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, zwei hauptamtlichen und neun ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen.

 

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