Mit der Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde die Rechtsgrundlage für einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1. August 2013 auch für Kinder unter 3 Jahren geschaffen. Gleichzeitig stellte der Bund ein Sondervermögen bereit, um Länder und Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen. Eine Beteiligung der Länder und Kommunen (Drittelung der Investitionskosten) muss dabei erfolgen. In der Öffentlichkeit wurden in den letzten Monaten vermehrt Zweifel geäußert, ob der Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung für Kinder unter 3 Jahren tatsächlich ab 1. August 2013 eingelöst werden kann. Der Städtetag geht stellenweise von einem Betreuungsbedarf von 50%-60% bei den U3-Jährigen aus, also einer wesentlich höheren Quote, als die von der Bundesregierung angestrebten 35%. Gleichzeitig weist er auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel hin. In der Folge erwartet der Städtetag, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung der U3-Jährigen nicht gewährt werden kann und befürchtet Schadensersatzklagen aus den betroffenen Familien.
In Anbetracht, dass der Entwicklungsplan Kindertagesbetreuung demnächst fortgeschrieben werden muss, stellt die Linksfraktion folgende Fragen dazu.