Personalressource für die Umsetzung der Instanbul Konvention zur Bekämpfung und zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Jochen Dohn

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

„Bestreben, ein Europa zu schaffen, das frei von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist“. Wie es in der Präambel der Istanbul-Konversion heißt, sollte eigentlich unser aller gegenwärtiges Handeln sein. Leider muss eine aufgeklärte Gesellschaft immer wieder dagegen ihre Stimme erheben. Und wir müssen da gar nicht mit dem Finger auf z.B. die Erdogan-Regierung zeigen, die aus der Istanbul-Konversion ausgetreten ist. Auch nicht auf andere Staaten die von Diktatoren und Autokraten regiert werden. Auch hier in Deutschland gibt es Kreise, die die Frauenrechte zurückdrehen wollen. Art. 3 Grundgesetz muss auch hier immer wieder ins Bewusstsein gerufen werden. Und zwar nicht nur am Internationalen Frauentag am 08. März, oder bei „One Billion Rising“, an diesem Tag machen Frauen, Mädchen und Männer weltweit darauf aufmerksam, dass jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens von jedweder Form von Gewalt und/oder sexuellen Übergriffen betroffen ist. Und dies unabhängig von der Corona-Pandemie. Aber gerade derzeit zeigt sich eine Zunahme von Aggression und häuslicher Gewalt.

Meine Damen und Herren,
es geht mir auch um Gleichberechtigung. Wir sind weit davon entfernt, einen gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit zu haben. Wir haben keine gleiche Lastenteilung bei der Sorgearbeit, weder in den Beziehungen noch in der Gesellschaft. Wir haben auch noch keine annähernde Parität in Spitzenjobs und in den Parlamenten.

In den drei Hauptzielen der Istanbul-Konvention heißt es:
- um die Verhütung, Verfolgung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt,
- um die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,
- und um den Schutz und die Unterstützung aller Gewaltopfer.

Da steht eine die wirkliche Umsetzung längst aus. Diese Umsetzung erfordert jedoch auch die Bereitschaft, das eigene Rollenverständnis und ein potenzgeladenes Männerbild zu hinterfragen.

Oder wie es in der Istanbul-Konvention steht: „in Anerkennung der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben“

Meine Damen und Herren,
es ist eine gesellschaftliche und politische Weichenstellung, die in der Istanbul-Konvention steckt. Deswegen begrüßen wir den Antrag der Grünen. Und es wurde von meinen Vorrednerinnen schon erwähnt, dass wir in Hanau schon Institutionen haben, die sich sehr engagiert gegen Gewalt an Frauen einsetzen. Auch meine Fraktion bedankt sich für die dort geleistete Arbeit. Und wir stimmen auch einer zusätzlichen halben Stelle im Frauenbüro zu.

Es gibt aber darüber hinaus noch weitere Anliegen. Diese möchte ich hier auch ansprechen. So gibt es regelmäßig vonseiten des Frauenhauses und anderer Beratungsstellen die mahnenden Worte, dass für ihre Arbeit genügend finanzielle Mittel da sein müssen. Und was auch immer wieder gesagt wird, dass es in Hanau an genügend bezahlbaren Wohnraum fehlt.

Wenn ich hier über entsprechende finanzielle Mittel sprechen, die zur Verfügung gestellt werden müssten, dann betrifft dies auch die schwarzgrüne Landesregierung. Ja, es hat sich was geändert, seitdem die Grünen in der Landesregierung sind und es ein Sozialbudget gibt, aber es kann bei weitem noch nicht die soziale Struktur zubringen, die uns eine langjährige CDU-geführte Landesregierung zerschlagen hat. Und wir können von Dank sagen, dass wir hier in Hanau einiges von der Zerstörungswut, die im sozialen Bereich, mit städtischen Finanzmitteln aufgefangen haben.

Meine Damen und Herren,
deswegen ist es nicht hinnehmbar, wenn Frauenhäuser Frauen, die aus Gewaltbeziehungen heraus fliehen müssen, sagen müssen, dass es für sie keine Plätze gäbe. Und gelichzeitig der hessische Grüne Sozialminister, so tut, als ginge es ihn nichts an und mit dem Finger auf die Kommunen zeigt. Der sich wegduckt, wenn an ihn die Forderung nach dynamisierte Landesmittel für Frauenschutzprogramme und Beratungsstellen herangetragen werden. Die notwendig sind, um Tariferhöhungen weiterzugeben und Frauenhauseinrichtungen nicht ständig am Hungertuch nagen zu lassen.

Aus dem Hessischen Sozialministerium bedarf es mehr als nur Ausführungsrichtlinie des Landes Hessen zur Umsetzung des Förderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" (Bundesförderprogramm) im März dieses Jahres herauszugeben.

Meine Damen und Herren,
es bleibt noch viel zu tun. Eine halbe Stelle zur Koordination und Umsetzung von Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen entsprechend der Istanbul Konvention ist ein Schritt dorthin.