Beteiligungsberichte transparenter gestalten und eine Nachhaltigkeitsberichterstattung aufnehmen

Jochen Dohn

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsitzende,
Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Bundesumweltamt sind rund 500 deutsche Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Geschäftsberichte aufzunehmen. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen künftig mehr Unternehmen berichten und einheitliche Standards anwenden. Die aktuell überarbeitete „CSR-Richtlinie“ (2014/95/EU) enthält Richtlinienvorschlag, der dazu führen könnte, dass in Deutschland künftig rund 15.000 Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten müssen.

Frau Gunkel hat schon darauf hingewiesen, dass auf kommunale Unternehmen Nachhaltigkeitsberichterstattung zum 1.1.2024 verpflichtend wird. Außerdem hatte sie ebenso schon Kriterien erwähnt, die für uns Stadtverordnete bzw. Aufsichtsratsmitglied ein mehr an Aufschluss und Steuerung bedeuten würden. Dass die Koalition hierzu eher die Kosten in den Vordergrund stellt, als den Nutzen, ist sehr schade. Übrigens, nachhaltig zu wirtschaften zahlt sich in der Zukunft aus. Nicht nur durch mehr Lebensqualität, sondern auch monetär.

Ich komme noch einmal auf das UBA zurück. Die auf ihrer Internetseite Vorschläge für Standards für eine aussagekräftige Berichterstattung über Umweltthemen gibt. So z.B. sollen umweltbezogene Ziele, Maßnahmen und Leistungsindikatoren in Zusammenhang gebracht werden. Das Greenwashing bei Berichterstattung über die Treibhausgasneutralität soll vermieden werden und eine Kompatibilität mit den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen der Finanzbranche soll hergestellt werden.

Alles vernünftige Standards, die würden sie auch in der Unternehmung Stadt Hanau eingewendet, eben die Aussagekraft des kommunalen Wirtschaftens erhöhen würden.