Freier Eintritt für Kinder bis 12 Jahren während der Freibadsaison 2021

Jochen Dohn

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsitzende,
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Antrag der WSH/HBU-Fraktion könnte angesichts der Pandemie kaum aktueller sein. Schon jetzt gibt es Studien, die von verheerende Auswirkungen der Corona-Krise auf Kinder und Jugendliche berichten. Während Sie große Solidarität mit den Alten und Schwachen der Gesellschaft gezeigt haben, mussten sie gleichzeitig große Teile ihres Lebens einschränken. Darunter fallen ihre auf Bildung, soziale Kontakte und Hobbys. Wir sollten den Kindern und Jugendlichen etwas zurückgeben, für all die Entbehrungen des letzten Jahres. Und dazu zählt auch dieser Antrag. Deswegen unterstützt meine Fraktion den freien Eintritt für Kinder bis 12 Jahren während der diesjährigen Freibadsaison 2021. Dies hätte zudem eine weitere soziale Komponente, es würde viele Eltern entlasten, die durch die Pandemie Einkommenseinbußen, aber keine Vergünstigung, wie etwa durch den Hanau-Pass haben.

Meine Damen und Herren,
bevor ich zum Änderungsantrag komme, möchte in diesem Zusammenhang, wie meine Vorrednerinnen den Punkt ansprechen, der auch im Änderungsantrag Anklang findet - auf das Erlernen und Üben des Schwimmens. Die Schwimmbäder blieben im letzten Jahr weitestgehend geschlossen und laut der DLRG haben in der Pandemie-Zeit rund 70.000 Kinder nicht gelernt, sicher zu schwimmen. Wie schon erwähnt, dieses Problem gibt es schon länger. Die Nicht- bzw. Schlechtschwimmerquote betrug schon vor Corona bei Zehnjährigen fast 50 %. Dies führt leider dazu, dass die Zahl der tödlichen Badeunfälle ansteigt.

Zumal es nicht ausgeschlossen ist, dass sich diese Entwicklung pandemiebedingt auch im nächsten Jahr fortsetzen könnte. Deshalb reicht ein Schulaufholprogramm mit ein paar Schwimmkursen, wie es derzeit die schwarzgrüne Landesregierung, eben nicht aus. Sondern es bräuchte ein eigenes Landesprogramm, um die Schwimmfähigkeit vor allem von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Dies bedeutet, dass Kommunen, die im Besitz von Schwimmbädern sind, nicht nur Investitionskostenzuschüsse aus den verschiedenen Landesprogrammen erhalten, sondern auch Zuschüsse für ihre Betriebskosten.

Siehe sehen, Meine Damen und Herren es gibt einige zu tun. Deswegen halten wir auch den Änderungsantrag der Koalition viel zu kurz gesprungen und der derzeitigen Pandemie und ihren Einschränkungen, auch nicht angemessen. Es bedarf eher einem Zusammenspiel zwischen Land, Kommune, Schule und Schwimmvereinen, damit es weniger Nicht- bzw. Schlechtschwimmerquote gibt. Die Kinder haben ein Recht darauf.