Schlafender Antrag zur Verpackungssteuer wieder aufwecken
„Mit dem grundsätzlichen Beschluss zur kommunalen Verpackungssteuer hat das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht für ein wirksames Mittel gegen die Einweg-Müllflut“, kommentiert der Fraktionsvorsitzende von DIE FRAKTION Hanau, Jochen Dohn, die das Gerichtsurteil.
Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Kommunen grundsätzlich das Recht haben, eine Verpackungssteuer zu erheben, war die Klage einer Franchiseinhaberin von McDonalds gegen die Steuer in Tübingen. Im Jahr 2022 wurde in Tübingen die Verpackungssteuer eingeführt. Dort zahlen die Unternehmen für jede Einwegverpackung 50 Cent, Strohhalme und Einweg-Besteck 20 Cent an Steuern.
Dohn weiter: „Auch in Hanau nimmt die Müllmenge und die Vermüllung von Einweg-to-go-Verpackungen zu. Die Allgemeinheit muss mit ihren Gebühren dafür zahlen, das ist ungerecht. Es gibt weiterhin zu wenig Mehrwegverpackungen in den Restaurants und Läden. Es fehlt neben der Werbung auch Anreize für Kunden Mehrwegverpackungen zu benutzen. Deshalb ist nach dem Urteil die Zeit gekommen, unseren schlafenden Antrag zur Verpackungssteuer im Haupt- und Finanzausschuss aufzuwecken und wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.“