Eine Verschlechterung für die Demokratie durch die Novellierung der HGO

Der Fraktionsvorsitzende von DIE FRAKTION Hanau, Jochen Dohn, kritisiert die Novellierung der Hessische Gemeindeordnung (HGO) durch den Hessischen Landtag:

„Bürgerbegehren in Verfahren mit infrastrukturellen Auswirkungen und gesetzlich vorgesehener Bürgerbeteiligung werden zukünftig so nicht mehr möglich sein, das ist kein Bürokratieabbau, sondern an Abbau an demokratischer Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger. Schon jetzt ist es sehr schwierig Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchzuführen, nun werden ganze Maßnahmen durch die Änderung herausgenommen. Das sind gerade die Maßnahmen, in den es um Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutz geht.“

Des Weiteren kritisiert Dohn, dass durch die Einführung des d’Hondtschen Auszählverfahrens die großen Parteien bei der nächsten Kommunalwahl bevorzugt werden. „Es gibt zwar keine Sperrklausel, aber mit der Änderung sollen kleinere Parteien oder Wählgruppen ausgebremst werden. Auch dies ist ein Demokratieabbau und keine Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften. Dabei hätte dem Wahlrecht eine andere Korrektur gutgetan, so die wieder Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahren analog der Europawahl.“