DIE FRAKTION Hanau fordert Maßnahmenpaket gegen Energiearmut

Zu den steigenden Energiekosten und den damit einhergehenden sozialen Verwerfungen meldet sich DIE FRAKTION Hanau zu Wort. „Es sieht bei weitem nicht danach aus, dass die Übergewinne der Energiekonzerne abgeschöpft werden, um damit soziale Härten auszugleichen“, kommentiert der Fraktionsvorsitzende, Jochen Dohn, die derzeit angespannte Lage.

„Dass bei der Bilanzpressekonferenz der Stadtwerke Hanau schon vor einer Verdreifachung des Gaspreises gesprochen wird, wird viele in Hanau tief treffen. Insbesondere, diejenigen, die schon seit jeher jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Die sozialen Verwerfungen in der Stadt werden zunehmen und die Schlange vor der Hanauer Tafel noch weiter anwachsen“, befürchtet Dohn.

Für DIE FRAKTION Hanau ist klar, dass das derzeitige beschlossene finanzielle Entlastungspaket nicht ausreichen werde. So bedarf es gezielter höherer finanzieller Hilfe, wie etwa ein Härtefallfonds, und kein Gießkannenprinzip sowie Mitnahmeeffekte. Ein Energie-Geld von 75 Euro pro Einwohner:in, wie es vor kurzem in Kassel beschlossen wurde, hält DIE FRAKTION für nicht sinnvoll, da es nicht zielgerichtet bei denen, die es am dringendsten brauchen, ankäme.   

Jedoch sei es nicht nur die Aufgabe von Bund und Land zu handeln, sondern auch vor Ort müssten Maßnahmen ergriffen werden. Deshalb wünsche sich DIE FRAKTION, dass sich die Hanauer Koalition aus SPD, CDU und FDP sich dem Thema annimmt und nicht zur steigenden Armut weiterhin schweige. So müssten z.B. Energiesperren für die Kunden:innen der Stadtwerke verhindert werden, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechnungen fristgerecht zu bezahlen. Zudem sei zu prüfen, ob nicht ein verbilligtes Energiegrundkontingent in die Tarife der Stadtwerke aufgenommen werden kann und gleichzeitig müsste ein übergroßer Mehrverbrauch verteuert werden. Aber auch ein kommunaler Härtefallfonds in Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis wäre denkbar. „Hierfür könnten die Kriterien herangezogen, die auch für die Inhaber:innen des Hanau-Passes gelten“, schlägt Dohn vor.