Damalige Polizeiführung musste über Notrufproblem Bescheid wissen
Zur Einstellung der Ermittlungen gegen führende Polizeibeamte durch die Hanauer Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit dem nicht richtig funktionierenden Notruf während des rassistischen Attentats am 19. Februar 2020, erklärt der Fraktionsvorsitzende von DIE FRAKTION Hanau, Jochen Dohn:
„Es war abzusehen, dass die Staatsanwaltschaft Hanau wiederholt kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten feststellen kann und das Ermittlungsverfahren gegen die damalige Polizeiführung einstellt. Trotzdem bleibt, was auch der Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag festgestellt hat, dass Hanau über Jahre hinweg ein Notrufproblem hatte, weil die Anrufe nicht weitergeleitet wurden. Die damalige Polizeiführung musste es wissen und handelte erst nach dem Attentat als die Missstände nicht mehr verheimlicht werden konnten. Die Konsequenzen aus dem Vertuschen und Versagen war die Beförderung der damaligen Polizeiführung bis in das höchste Amt der hessischen Polizei. Nicht die Hinterbliebenen des Attentats und die Initiative 19. Februar sind das Problem, weil sie immer wieder die Vorfälle rund um das rassistische Attentat aufgreift. Die hessische Polizei hat ein Problem mit ihrer internen Aufarbeitung und Verantwortung, dabei ist der Notruf nur ein Aspekt.“