Einrichtung eines Sonderwahlbezirks für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

Der Magistrat wird aufgefordert, bei zukünftigen Wahlen gem. § 13 der Bundeswahlordnung (BWO) wieder einen Sonderwahl-bezirk für die Krankenhäuser, Altenwohnheime und Alten-Pflegeheime der Kernstadt und der Stadtteile einzurichten. 

Begründung: 

Viele der in Altenwohnheimen und Alten-Pflegeheimen lebenden oder stationär in einer Klinik aufgenommenen Menschen sind aus gesundheit-lichen Gründen nicht in der Lage, ein Wahllokal aufzusuchen. In der Vergangenheit war es die Regel und es hatte sich bewährt, für diesen Personenkreis einen so genannten „fliegenden Wahlbezirk“ anzubieten. Seit einigen Jahren gibt es diesen Sonderwahlbezirk in Hanau nicht mehr. Die Wählerinnen und Wähler, die sich in den genannten Einrichtungen befinden, sind, um wählen zu können, auf die Hilfe von anderen Personen angewiesen. Diese Hilfe haben sie jedoch häufig nicht, so dass ihnen die Möglichkeit genommen wird, ihrer Bürgerpflicht nachzukommen.