Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetensitzung

Die Stadtverordnetensitzung möge beschließen: 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetensitzung wird dahin-gehend geändert, dass jede Fraktion mit mindestens einem Sitz und Stimmrecht in den ständigen Ausschüssen der Stadt-verordnetensitzung vertreten ist.

Begründung: 

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass grundsätzlich jeder Ausschuss des Bundestags ein verkleinertes Bild des Plenums sein muss, um die Zusammensetzung des Plenums wiederzuspiegeln. Aus dem Prinzip der demokratischen Repräsentation und der Einbeziehung der Gemeinderäte in dieses Prinzip folgt, dass für Ratsausschüsse das Gleiche gilt. Aus diesem Grund hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die einzelnen Fraktionen einen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Ausschussbesetzung haben (vgl. Urteile vom 08.12.2004 - BVerfGE 80, BVerwG 8 C 18/03).