Öffentlich, weil’s besser ist

Daseinsvorsorge gehört in die Hände von Ländern und Kommunen  

Seit Mitte der neunziger Jahre haben Länder und Kommunen öffentliche Unternehmen an Private verkauft. Sie taten dies in der Hoffnung, ihre Haushalte zu konsolidieren. Doch die Rechnung ging nicht auf: Die Privatisierung von Unternehmen der Daseinsvorsorge führte zu höheren Preisen und Gebühren, schlechtem Service und rücksichtloser Ausnutzung von Angebotsmonopolen. Fehlende Investitionen in Sicherheit und Zukunftsfähigkeit, weniger demokratische Kontrolle, prekäre Arbeitsverhältnisse und geringere Einnahmen für die öffentlichen Haushalte sind heute vielerorts Realität. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger teilen die Auffassung, dass Privatisierungen der Daseinsvorsorge falsch sind. 

Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei DIE LINKE setzt sich dafür ein, den Einfluss der öffentlichen Hand zurück zu gewinnen und wieder auszubauen. Öffentliche Unternehmen sollen bei der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge Vorrang haben. 

Rekommunalisieren statt privatisieren.  

Rekommunalisierungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der lokalen und regionalen Wirtschaft. Unternehmen in öffentlicher Hand haben den Vorteil, dass sie sich nicht in erster Linie auf die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Gewinns konzentrieren. Sie können bei ihrer Unternehmenspolitik auch die Belange ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit berücksichtigen. Insbesondere die Energienetze sind »Lebensadern« einer jeden Kommune. Sie gehören unter öffentliche Kontrolle, weil nur so Versorgungssicherheit und ihre notwendige technologische Weiterentwicklung gewährleistet werden kann. 

Transparenz und demokratische Kontrolle durchsetzen.  

Unternehmen im öffentlichen Eigentum müssen transparent geführt und demokratisch kontrolliert werden. Informationsbedürfnissen der Gesellschaft über den Einsatz von Steuergeldern oder über die Einkünfte der Unternehmensvorstände muss Rechnung getragen werden. Das Controlling von Unternehmensbeteiligungen darf nicht allein Politik und Verwaltung überlassen werden. Erfahrungen mit Korruption und „Parteibuchwirtschaft“ zeigen, dass eine öffentliche Rechenschaftspflicht sowie eine direkte Einflussnahme und Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger auch bei öffentlichen Unternehmen notwendig sind und durchgesetzt werden müssen. 

Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen stärken und ausbauen. Wirtschaftliche Betätigungen von Kommunen sollen auch auf neuen Geschäftsfeldern und ortsübergreifend möglich sein, wenn sie einem öffentlichen Zweck dienen und im Interesse des Gemeinwohls sind. Die Vorstöße einzelner Bundesländer, die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen gesetzlich noch weiter einzuschränken sind zurückzunehmen. Die verschärfte Subsidiaritätsklausel (Nachweis der besseren Erfüllung als private Unternehmen) muss entfallen. Wir plädieren für eine stärkere Kooperation der Stadtwerke zur Schaffung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Das so genannte Örtlichkeitsprinzip, das eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen über ihre Ortsgrenzen hinaus verbietet, sollte im Falle der wirtschaftlichen Kooperation in der Region aufgehoben werden.   

Public Privat Partnership ist keine Lösung.  

Für Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) wurde 2005 ein Beschleunigungsgesetz erlassen und 2008 die mehrheitlich dem Bund gehörende ÖPP Deutschland AG aus der Taufe gehoben. Ziel ist es, das im angelsächsischen Neoliberalismus der Blair-Regierung in den 90er Jahren geborene Privatisierungsinstrument der Public Private Partnership (PPP) flächendeckend auch in Deutschland zu etablieren. 

Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei DIE LINKE lehnt diesen Irrweg entschieden ab.

Finanzen zwischen Bund, Länder und Kommunen neu ordnen.  

Damit privatisierte Leistungen wieder öffentlich erbracht bzw. weitere Privatisierungen verhindert werden können, ist eine solide Finanzausstattung der Länder und Kommunen notwendig. Städte, Gemeinden und Landkreise brauchen Stabilität, Planungssicherheit und deutlich höhere Einnahmen. Dazu bedarf es sowohl einer Steuerreform, die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt stärkt (z.B. durch die Reformierung bzw. Einführung einer Millionärs- sowie Transaktionssteuer) als auch einer Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Länder und Kommunen. 

Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene der für eine erfolgreiche Rekommunalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge erforderliche Rechtsrahmen geschaffen wird.