Mehr Geld für Kommunen

Das Leben findet in den Kommunen statt. Bürgerinnen und Bürger können aber nur dann ihr Umfeld gestalten, wenn Geld in den Kassen ist. Daran aber hat die Bundesregierung kein Interesse. Das zeigt sich an dem kläglichen Laienspiel der Gemeindefinanzkommission. Gut dass der Vorhang gefallen ist. Die Gewerbesteuer – die wichtigste eigene Einnahmequelle der Kommunen – bleibt. Die Probleme sind damit aber keineswegs gelöst. DIE LINKE setzt sich daher in Bund und Ländern für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen ein.

 
Öffentlich, weil’s besser ist

Daseinsvorsorge gehört in die Hände von Ländern und Kommunen  

Seit Mitte der neunziger Jahre haben Länder und Kommunen öffentliche Unternehmen an Private verkauft. Sie taten dies in der Hoffnung, ihre Haushalte zu konsolidieren. Doch die Rechnung ging nicht auf: Die Privatisierung von Unternehmen der Daseinsvorsorge führte zu höheren Preisen und Gebühren, schlechtem Service und rücksichtloser Ausnutzung von Angebotsmonopolen. Fehlende Investitionen in Sicherheit und Zukunftsfähigkeit, weniger demokratische Kontrolle, prekäre Arbeitsverhältnisse und geringere Einnahmen für die öffentlichen Haushalte sind heute vielerorts Realität. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger teilen die Auffassung, dass Privatisierungen der Daseinsvorsorge falsch sind. 

Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei DIE LINKE setzt sich dafür ein, den Einfluss der öffentlichen Hand zurück zu gewinnen und wieder auszubauen. Öffentliche Unternehmen sollen bei der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge Vorrang haben. 

Rekommunalisieren statt privatisieren.  

Rekommunalisierungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der lokalen und regionalen Wirtschaft. Unternehmen in öffentlicher Hand haben den Vorteil, dass sie sich nicht in erster Linie auf die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Gewinns konzentrieren. Sie können bei ihrer Unternehmenspolitik auch die Belange ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit berücksichtigen. Insbesondere die Energienetze sind »Lebensadern« einer jeden Kommune. Sie gehören unter öffentliche Kontrolle, weil nur so Versorgungssicherheit und ihre notwendige technologische Weiterentwicklung gewährleistet werden kann. 

Transparenz und demokratische Kontrolle durchsetzen.  

Unternehmen im öffentlichen Eigentum müssen transparent geführt und demokratisch kontrolliert werden. Informationsbedürfnissen der Gesellschaft über den Einsatz von Steuergeldern oder über die Einkünfte der Unternehmensvorstände muss Rechnung getragen werden. Das Controlling von Unternehmensbeteiligungen darf nicht allein Politik und Verwaltung überlassen werden. Erfahrungen mit Korruption und „Parteibuchwirtschaft“ zeigen, dass eine öffentliche Rechenschaftspflicht sowie eine direkte Einflussnahme und Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger auch bei öffentlichen Unternehmen notwendig sind und durchgesetzt werden müssen. 

Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen stärken und ausbauen. Wirtschaftliche Betätigungen von Kommunen sollen auch auf neuen Geschäftsfeldern und ortsübergreifend möglich sein, wenn sie einem öffentlichen Zweck dienen und im Interesse des Gemeinwohls sind. Die Vorstöße einzelner Bundesländer, die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen gesetzlich noch weiter einzuschränken sind zurückzunehmen. Die verschärfte Subsidiaritätsklausel (Nachweis der besseren Erfüllung als private Unternehmen) muss entfallen. Wir plädieren für eine stärkere Kooperation der Stadtwerke zur Schaffung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Das so genannte Örtlichkeitsprinzip, das eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen über ihre Ortsgrenzen hinaus verbietet, sollte im Falle der wirtschaftlichen Kooperation in der Region aufgehoben werden.   

Public Privat Partnership ist keine Lösung.  

Für Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) wurde 2005 ein Beschleunigungsgesetz erlassen und 2008 die mehrheitlich dem Bund gehörende ÖPP Deutschland AG aus der Taufe gehoben. Ziel ist es, das im angelsächsischen Neoliberalismus der Blair-Regierung in den 90er Jahren geborene Privatisierungsinstrument der Public Private Partnership (PPP) flächendeckend auch in Deutschland zu etablieren. 

Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei DIE LINKE lehnt diesen Irrweg entschieden ab.

Finanzen zwischen Bund, Länder und Kommunen neu ordnen.  

Damit privatisierte Leistungen wieder öffentlich erbracht bzw. weitere Privatisierungen verhindert werden können, ist eine solide Finanzausstattung der Länder und Kommunen notwendig. Städte, Gemeinden und Landkreise brauchen Stabilität, Planungssicherheit und deutlich höhere Einnahmen. Dazu bedarf es sowohl einer Steuerreform, die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt stärkt (z.B. durch die Reformierung bzw. Einführung einer Millionärs- sowie Transaktionssteuer) als auch einer Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Länder und Kommunen. 

Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene der für eine erfolgreiche Rekommunalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge erforderliche Rechtsrahmen geschaffen wird.

Erneuerung und Aufbruch für Hessens Kommunen

LINKE Kommunalpolitiker verabschieden Zweite Wiesbadener Erklärung

Anlässlich der zweiten Kommunalpolitischen Konferenz der LINKEN-Landtagsfraktion erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„LINKE Perspektiven für Hessens Gemeinden und Kreisen und die sich daraus ergebenden landespolitischen Konsequenzen – darüber haben mehr als 100 linke Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern am vergangenen Wochenende diskutiert. Allein die große Beteiligung steht für eine erfolgreiche Veranstaltung.“

Die letztjährige Wiesbadener Erklärung sei nach wie vor das zentrale inhaltliche Papier zur Kommunalpolitik in Hessen. Die diesjährige Erklärung arbeite zusätzlich die Schwerpunkte kommunale Finanzprobleme, dezentrale Energiewende und demokratische Erneuerung heraus.

Schaus: „Gemeinsame Stoßrichtung in der Kommunalpolitik der LINKEN ist eine soziale Politik für alle Menschen. Zur besseren Vernetzung hält DIE LINKE-Fraktion im Landtag jährlich eine Kommunalpolitische Konferenz ab. Auf der diesjährigen Zweiten Konferenz konnten viele der gut 60 neuen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger begrüßt und für die weitere Mitarbeit gewonnen werden. Die Zustimmung zur zweiten Wiesbadener Erklärung bestätigt den breiten Konsens linker Kommunalpolitik.

Ein besonderen Dank geht an unsere Referenten, insbesondere an Dr. Risch vom Städtetag und Dr. Eicker-Wolf vom DGB Hessen-Thüringen.“

Anhang: Zweite Wiesbadener Erklärung [pdf]

Zukunft der Kommunalen Selbstverwaltung

Finanznot der Kommunen ist nicht hausgemacht!

Bund und Länder tragen Hauptverantwortung für sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben!

Die Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise ist alarmierend. Viele Kommunen befinden sich am Rande des Bankrotts. Das Fundament des Staates gerät ins Wanken, wenn sich an der Finanzausstattung der Kommunen nicht grundlegend etwas ändert. Angesichts der milliardenschweren Bankenrettung durch Bundesmittel ist es blanker Hohn, dass nicht die leisesten Anstrengungen unternommen werden, die Schlaglöcher in den kommunalen Haushalten zu beseitigen!

Hauptursache für die prekäre Lage der Kommunalfinanzen ist eine Steuersenkungspolitik beginnend unter Rot-Grün, über Rot-Schwarz bis hin zu Schwarz-Gelb, d.h. seit nunmehr gut 10 Jahren. Folgen sind: eine gigantische Umverteilung von unten nach oben und Milliarden an Einnahmeverlusten für die öffentliche Hand.

Mit der Wirtschafts- und Finanzkrise spitzt sich die Finanzlage der Kommunen weiter zu. Die bereits heute hohe kommunale Verschuldung steigt in einem für die Existenz der Städte und Gemeinden bedrohlichem Ausmaß. Bund und Länder wälzen dennoch weiter Aufgaben und Lasten auf die Kommunen ab. Die Steuergeschenke der schwarz-gelben Regierungen werden zu einem erheblichen Teil die Kommunen aufbringen müssen, denen schon jetzt die Luft zum Atmen fehlt.

In diesem Jahr befürchten die Kommunen ein Rekorddefizit von 12 Milliarden Euro. Das wäre fast die Hälfte mehr als das Defizit von 8,4 Milliarden Euro in der bisher schwersten kommunalen Finanzkrise im Jahr 2003. Auch in den Jahren 2011 bis 2013 werden zweistellige Milliardendefizite erwartet. 2009 sind die kommunalen Einnahmen um etwa 3,6 Milliarden Euro auf 171,3 Milliarden zurückgegangen. Die Ausgaben stiegen um 8,5 Milliarden auf 175,75 Milliarden.

Durch die Steuergesetzgebung der rot-schwarzen Bundesregierung - und insbesondere durch zwischen November 2008 und Juli 2009 vorgenommene Änderungen - werden die Kommunen im Zeitraum von 2009 bis 2013 Mindereinnahmen von 19,846 Mrd. Euro haben.

Die Sozialausgaben der Kommunen stiegen 2009 erstmals auf rund 40 Milliarden Euro - beinahe doppelt so viel wie kurz nach der Wiedervereinigung. 2010 wird ein weiterer Anstieg um fast 2 Milliarden Euro erwartet. Hinzu kommt, dass sich der Bund immer weiter aus der Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben zurückzieht. Kosten der Unterkunft, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie Ausbau der Kindertagesbetreuung - alles gesamtstaatliche Aufgaben - werden in wachsendem Maße durch die Kommunen allein finanziert. 

DIE LINKE fordert zur Stärkung der Kommunalfinanzen:

Kommunen brauchen Stabilität, Planungssicherheit und deutlich höhere Einnahmen. Dazu bedarf es sowohl einer Steuerreform, die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt stärkt (z.B. Vermögens- Millionärs- sowie Transaktionssteuer) als auch eine Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen wie:

Kompensationen der Steuerausfälle, die den Kommunen durch das schwarz-gelbe Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstanden sind, durch

Abschaffung der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder,

kommunale Investitionspauschale für Kommunen aus Bundesmitteln,

Entschuldungsfonds für strukturschwache Kommunen und Zinsmoratorium

► Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln: Alle unternehmerisch Tätigen sind steuerlich einzubeziehen und die Bemessungsgrundlage gehört ausgeweitet!

Aufgaben nur bei angemessener Finanzausstattung an Kommunen übertragen: Bund und Länder dürfen Aufgaben auf Kommunen übertragen oder erweitern, wenn deren Zustimmung vorliegt und eine Finanzierung, die sich an den tatsächlichen Ausgaben ausrichten - auch rückwirkend - gewährleistet ist.

Bund angemessen an der Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben beteiligen: Der Anteil des Bundes an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft für ALG II-Beziehende, des Ausbaus der Kindertagesbetreuung sowie des Angebots in Ganztagsschulen, der Eingliederungshilfen sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit muss entscheidend erhöht werden.

Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu ausgestalten: Das Steueraufkommen zwischen diesen Ebenen muss grundlegend anders verteilt werden. Der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen muss deutlich erhöht werden.

Schuldenbremse zurücknehmen: Die unter Schwarz-Rot durchgesetzte Schuldenbremse schränkt die Handlungs- und Gestaltungsspielräume von Bund und Ländern massiv ein. Der damit verordnete Sparzwang geht auch zu Lasten der kommunalen Zukunftsfähigkeit sowie der Generationengerechtigkeit.

Einklagbares und verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen einführen: Kommunen müssen in den Entscheidungsprozessen, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Kommunen haben, frühzeitig und direkt einbezogen werden. Dazu ist ihnen im Grundgesetz ein verbindliches Mitwirkungsrecht einzuräumen.

Public-Privat-Partnership (PPP bzw. ÖPP) ist keine Lösung für die Finanzprobleme der Kommunen, sondern ein zusätzliches neues Problem, was zu deutlich höheren Belastungen der Kommune führt und zudem völlig intransparent ist. DIE LINKE lehnt die Finanzierung von öffentlichen Aufgaben durch PPP entschieden ab.

Rekommunalisieren statt privatisieren: Gegenwärtig werden in einigen Städten und Kommunen wichtige Weichen für eine Rückübertragung von Leistungen in die öffentliche Hand gestellt. An diese jüngeren Entwicklungen gilt es anzuknüpfen und Möglichkeiten sich bietender Rekommunalisierungen gezielt weiter auszubauen! Um Rekommunalisierung zu ermöglichen muss beispielsweise in NRW die Änderung des § 107 der Gemeindeordnung durch den Landtag zurückgenommen werden, der die Kommunen an der wirtschaftlicher Betätigung hindert. 

Schluss mit der Umverteilung von unten nach oben! Schluss mit der Verwaltung des Mangels! Für eine solide Finanzausstattung der Kommunen um soziale und demokratische Teilhabe wirksam umzusetzen!