26. Januar 2012

War die fristlose Kündigung gerechtfertigt?

LINKE verwundert über evtl. Vergleich mit ehemaligem Baugesellschaftsgeschäftsführer Günther

Verwundert zeigt sich DIE LINKE über die Aussage von Oberbürgermeister Claus Kaminsky im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des langjährigen Geschäftsführers der städtischen Baugesellschaft Hanau, Carl-Edward Günther. Laut Presse denke die Stadt darüber nach, in der arbeitsrechtlichen Gerichtsverhandlung auf den Vergleichsvorschlag der Richterin einzugehen.

Für den LINKEN Fraktionsvorsitzenden Jochen Dohn stellen sich eindringlich die Fragen: „War die außerordentliche Kündigung rechtens? Wenn jetzt schon zum Rückzug geblasen wird, was sagt dies über die Kündigungsgründe aus? Werden etwa von Seiten der Stadt vorschnell fristlose Kündigungen ausgesprochen und wirkliche Prüfung? Und welche Rolle spielt überhaupt die Geschäftsführung der Beteiligungsholding Hanau?

Die Linksfraktion hatte in der Stadtverordnetensitzung am 31.10.2011 nach den Gründen der außerordentlichen Kündigung Günthers gefragt. Dort antwortete der Oberbürgermeister unter anderem, dass „dringende Verdachtsmomente vorlagen, die daraufhin deuteten, dass Herr Günther seine originären Geschäftsführer- und Vermögensbetreuungspflichten unter anderem bei dem Bau der Feuerwache mehrfach schwerwiegend verletzt habe“.

Frage zur außerordentlichen Kündigung von Herrn Günther (Geschäftsführer Baugesellschaft Hanau)

Welche Gründe gab es, die zur außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführers der städtischen Baugesellschaft Herrn Carl Edward Günther geführt haben?

Protokollauszug aus der 6. öffentliche Sitzung (mit nichtöffentlichem Teil) der Stadtverordnetenversammlung in der Wahlperiode 2011 – 2016 vom 31.10.2011:

Zur Frage zur außerordentlichen Kündigung von Herr Günther erklärt Oberbürgermeister (OB) Kaminsky, dass die Baugesellschaft Hanau und die BauProjekt Hanau die Dienstverhältnisse mit Herrn Günther fristlos gekündigt hätten, weil dringende Verdachtsmomente vorlagen, die daraufhin deuteten, dass Herr Günther seine originären Geschäftsführer- und Vermögensbetreuungspflichten unter anderem bei dem Bau der Feuerwache mehrfach schwerwiegend verletzt habe. Herr Günther ist zu diesen Vorwürfen angehört und ihm sei Gelegenheit gegeben worden, die bestehenden Verdachtsmomente sowohl mündlich als auch schriftlich auszuräumen. Er habe von dieser Möglichkeit nur teilweise Gebrauch gemacht. Ein Teil der an ihn gerichteten Fragen sei bis heute unbeantwortet geblieben. Die übrigen Einlassungen von Herrn Günther waren nicht geeignet, die Verdachtsmomente gegen ihn auszuräumen. Aufgrund der gesetzlich laufenden Fristen musste der Aufsichtsrat dann Anfang Oktober regieren und die Kündigungen aussprechen.

OB Kaminsky bittet um Verständnis, dass er an dieser Stelle zum heutigen Zeitpunkt keine weiteren Details offen legen könne, um die rechtzeitige Abwicklung der Sache und eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu gefährden. Die Stadtverordneten könnten jedoch versichert sein, dass bei der Abwicklung sowohl die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber als auch die Vermögensinteressen der städtischen Gesellschaften im Blick blieben.